Allgemeines zum Beurkundungsrecht
Öffentliche Beurkundung
Eine Unterschrift dauert einen Augenblick, ihre Wirkung oft ein Leben lang. Deshalb schreibt das Gesetz für bestimmte Geschäfte die öffentliche Beurkundung vor – für Grundstückkäufe, Ehe- und Erbverträge oder Beschlüsse im Gesellschaftsrecht.
Als Notarin vertrete ich dabei keine Partei, sondern bin für alle Beteiligten da. Ich prüfe nicht nur, ob alles rechtlich korrekt ist, sondern erkläre Ihnen, was darin steht, worauf Sie sich einlassen und was das für Sie bedeutet. Sie sollen die Urkunde nicht nur unterschreiben, sondern verstehen.
Die Gebühren für Beurkundungen richten sich nach der kantonalen Gebührenverordnung. Beratungen ausserhalb der Beurkundung rechne ich nach Aufwand ab. Auf Anfrage gebe ich Ihnen vorab eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten.